10.7.2009
von Rechtsanwalt Stefan Steininger
Bislang ist das Lager noch nicht leer, der Insolvenzverwalter wünscht, trotz der Kündigung in drei Monaten die sofortige Übergabe und Vereinbarung eines Termins mit dem früheren Geschäftsführer ! ... Muss also, so die Masse nicht reicht, hier nicht der Insolvenzverwalter für die Miete sorgen, solange bis das Lager vollständig geräumt übergeben wird ? ... Nach mehreren BGH Urteilen ist ja ein Inso Verwalter bei verspäteter zu verantwortender Verzögerung haftbar zu machen. "...Bis zum Ablauf dieser Kündigungsfrist sind die Mieten von der Masse oder ggf. vom Insolvenzverwalter zu 100 % zu bedienen...." http://www.brennecke-partner.de/48553/Insolvenzverwalter-zahlt-die-Miete Ist hier noch die Möglichkeit von Schadensersatz möglich, so wie es im § 109 steht, wenn nach Abs. 1 Satz 1 gekündigt wird ?