von Rechtsanwalt Dr. Holger Traub
Guten Tag, folgender Sachverhalt: Ende vergangenen Jahres habe ich mit meinem damaligen Vermieter vor Gericht einen Vergleich bezüglich meinerseits noch ausstehender Nebenkosten-Nachzahlungen geschlossen, deren Rechtmäßigkeit ich in der seinerzeit vorliegenden Höhe bezweifelt habe. ... Frage: Fließen die dann noch offenen Zahlungen des Vergleichs mit in die Insolvenzmasse oder muss ich die Zahlung bis zum Ende fortsetzen, weil es ein vor Gericht geschlossener und von beiden Seiten akzeptierter Vergleich ist?