von Rechtsanwalt Stefan Steininger
Ich habe dann einen Strafbefehl von 90 Tagessätzen zu 15,00 Eur erhalten, da ich das Insolvenzverfahren schon längst eröffnen hätte müssen, ich dies aber unterlassen habe, bzw. zu spät getan habe. Nun möchte ich gerne selbst in Privatinsolvenz bzw. die Regelinsolvenz bestreiten, da ich auch wieder mal irrgendwann frei atmen und nach vorne schauen möchte. Nun habe ich erfahren, das ich 3 Jahre warten muss, da dieser Strafbefehl ja bis dahin in meiner Akte steht und erst dann wieder gelöscht wird, bzw. ich damit keine Restschuldbefreiung bekommen würde.