6.6.2012
von Rechtsanwalt Thomas Mack
Da meine Eltern ihr gesamtes Vermögen, und damit ihre Altersvorsorge, in das gemeinsame Haus investieren werden, stellt sich die Frage, wie dies im Rahmen einer Insolvenz zu behandeln wäre, bzw. ein Verlust des Hauses und Grundstücks zu verhindern wäre ? Ich gehe davon aus, daß das Haus dann nicht in die Insolvenzmasse fällt, wenn meine Eltern Eigentümer des Hauses bleiben, und ich nur Eigentümer des Grundstücks bin ? ... Würde das Gebäude in die Insolvenzmasse einfließen, wenn beim (möglichen) Ableben beider Elternteile das Haus an meine minderjährigen Kinder vererbt würde ?