10.3.2015
von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Das 1 GBR Mietglied mit alten Vertrag von 55 % Anteilen hat entschieden ohne Zustimmung des 2 Partners Insolvenzantrag zu stellen. Jetzt meint der vorläufige Insolvenzverwalter das der neue GBR Vertrag zustande gekommen ist weil der neue Partner den Einspruch eingelegt hat. Frage: Wenn das so sein sollte, der neue Partner hätte nie zugestimmt zu den Insolvenzantrag zu stellen , er hätte auch die Mehrheit am Stimmrecht gehabt, als zukunftiger alleiniger Geschäftsführer laut neuen Vertrag hätte doch nur er den Antag stellen dürfen ?.