22.10.2021
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von Rechtsanwalt Gerald Geitner
Muss ich im Hinblick auf das folgende BGH Urteil trotzdem 3 oder 5 Jahre warten bis ich einen neuen Insolvenzantrag stellen darf? Text: Nach Einstellung eines Insolvenzverfahrens, beispielsweise mangels Masse oder auch Versagung der Restschuldbefreiung, kann sofort wieder ein neuer Antrag auf Insolvenzeröffnung gestellt werden – sogar inklusive Kostenstundung und Restschuldbefreiung (BGH, 04.05.2017 – IX ZB 92/16). Das heißt, dass dem Schuldner ein umgehend „erneuter Versuch" der Restschuldbefreiung offensteht, auch wenn im ersten Insolvenzverfahren gewisse Mitwirkungspflichten von ihm selbst verletzt wurden.