von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Anzumerken ist, dass der Vertragsschluss zu diesem Vertrag VOR der Insolvenzeröffnung lag. Die Inkassogesellschaft behauptet nun, dass die Forderung "keine" Insolvenzforderung ist, sondern eine neue Forderung, die ebenso neu gerichtlich geltend gemacht werden kann. Ich jedoch meine, dass diese Forderung nicht einzutreiben ist, weil eben der Vertragsschluss vor der Insolvenz bestand und nicht danach.