24.10.2019
von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
In 2017 habe ich von einer A-GmbH, die in 08/2019 Insolvenz anmeldete, den Geschäftsanteil der T-GmbH in Ihrem Besitz, der mit 0,00 € bilanziert ist, für 20 T€ erworben. Der Anteil war meiner GbR (95+5% Partner) notariell zur Sicherung des GbR-Darlehens in 1997 verpfändet. Das Darlehen ist über 24 Jahre in allen testierten Bilanzen als Verbindlichkeit ausgewiesen.