von Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger
ich arbeite in einem altenheim auf 400-euro-basis... bin dort also kaum (5 tage im monat) und bekomm auch meist alles, was dort geschieht ein wenig langsamer mit... ich arbeite zudem noch als vollkraft in einem krankenhaus. als ich dort zum dienst ankam, fragte mich meine kollegin, ob ich schon wüsste, dass das altenheim, in dem ich nebenbei arbeite INSOLVENZ angemeldet hab. ich rief sofort dort an, um mir dies bestätigen zu lassen- offiziel wüsst ichs noch gar nicht... als ich damals anfing, wusste ich, dass ich nicht lang bleiben würde, weil ich nur eine bestimmte summe ansparen wollte-wollte danach sofort wieder kündigen. nun habe ich die summe zusammen und wollte auf ende januar (fristgerecht) kündigen. aber iwie weiss ich grad nicht weiter. ich habe beim arbeitsamt angerufen, wobei die mir auch nich weiterhelfen konnten. was ich auch nich so ganz verstehen konnte, aber nun ja... muss ich nun sowas wie insolvenzausfallsgeld beantragen als minijobberin, oder bekomm ich das automatisch weiter gezahlt, nur halt vom insolvenzverwalter? und hat meine kündigung WÄHREND des insolvenzverfahrens negative auswirkungen auf mich oder mein ausstehendes geld?