24.10.2019
von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
In 2017 habe ich von einer A-GmbH, die in 08/2019 Insolvenz anmeldete, den Geschäftsanteil der T-GmbH in Ihrem Besitz, der mit 0,00 € bilanziert ist, für 20 T€ erworben. ... Nunmehr stellt mich der vorläufige und künftige Insolvenzverwalter zugleich Insolvenzgutachter unter Vergleichsdruck, ich soll vor Insolvenz-Eröffnung ihm die Zahlung von 10 T€ zugestehen, ansonsten würde er mich unter Anfechtung nach Urteil IX ZR 263/03 verklagen.