von Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger
sehr geehrte damen und herrn, das finanzamt hat vor ca,3,5 jahren privatinsolvenz gegen mich und meine frau eingeleitet. der insolvenzverwalter zieht sämtliche pacht und mieten meiner imobilien ein und verteilt sie. ich bin alleiniger geschäftsführer in meiner gmbh und beziehe monatlich ca.3000 netto.da der insolvenzverwalter NIE eine lohnpfändung gegen mich eingeleitet hat nahm ich mir jeden monat das geld und verwahrte es bei mir zuhause auf. durch einen umstand auf den ich noch nicht näher eingehen möchte,erfuhr der insolvenzverwalter von diesem betrag. es summierten sich in dieser zeit über 50.000 euro vor einer woche kam eine aufforderung von meinem insolvenzverwalter mit der aufforderund ihm zuberichten ob und in welcher höhe meine gmbh mir gehälter zahlt. ich nehme an das er durch den tip,an seine unterlassene lohnpfändung erinnert wurde. bitte sagen sie mir,ob er das von mir vom mund abgesparte geld verlangen darf. mit freundlichen grüßen luxem