3.4.2006
von Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger
Bin verheiratet, eine studierende tochter, habe gütertrennung (ehevertrag),bin 58 jahre. sachverhalt: Die sparkasse teilte mir am 16.01.06 die derzeitigen verbindlichkeiten mit, diese betragen ca. 5.000.000,- EURO, grundschulden sind auf 6 objekte in höhe von ca. 1600 TEURO, des weiteren ca. 3400 TEURO auf ein gewerbegrundstück, wo das grundstueck einer gmbh gehört, bei der gmbh bin ich 100%iger gesellschafter. Die sparkasse hat die darlehen von ca. 5000 TEURO auf fälligkeit gestellt und zwangsversteigerung und zwangsverwaltung beim amtsgericht beantragt. begruendung nichtzahlung der zins- und tilgungsrate, dieses stimmt. die 6 objekte bringen, bei einer veräusserung, etwa 1000 TEURO, bei einer versteigerung sicherlich weniger. bei, dieser aufstellung der sparkasse, vom 16.01.06 teilte der gläubiger mir schriftlich mit, daß auf meinen namen eine verbindlichkeit von 4100 TEURO besteht, die gmbh eine verbindlichkeit von 900 TEURO hat. ich könnte mir nund folgendes vorstellen: 1. die 6 objekte werden von meiner tochter erworben, finanzierung eine andere bank als die sparkasse, zu einem "paket" preis von ca. 1000 TEURO. die verbindlichkeiten von ca. 4100 TEURO werden dadurch reduziert auf ca. 3100 TEURO. 2. danach beantragung der verbraucherinsolvenz, in deutschland, eventuell bei verlegung des wohnsitz nach frankreich, dort. restschuldbefreiung nach 18-24 monaten, deutschland ca. 6-7 jahre. 3. da ich geschäftsführer der gmbh bin, wird mein gehalt reduziert auf die nichtpfändbare summe, die jahresüberschüsse werden, lt. gesellschafterbeschluss, in der zeit der verbraucherinsolvenz nicht ausgeschüttet. um eventuelle finanzielle engpässe auszugleichen, gibt die gmbh dem geschäftsführer und 100%igen gesellschafter, ein gesellschafterdarlehen, dieses darlehen wird nach der verbraucherinsolvenz mit den jahresüberschüssen verrechnet. 4.die restschuldbefreiung tritt nach 6-7 jahren ein, in frankreich nach 18-24 monaten. Meine frage nun, bedeutet dieses alles, daß im falle einer verbraucherinsolvenz und nach der restschuldbefreiung, ob in deutschland oder frankreich, alle angemeldeten verbindlichkeiten der sparkasse, die auf meinen namen laufen, ersatzlos abgeschrieben werden. bedeutet dieses auch, daß bei der gmbh, wo zwar eine grundschuld von ca. 3400 TEURO auf die sparkasse eingetragen ist, jedoch nur 900 TEURO valutiert auf die gmbh ist, der rest auf mich persönlich, diese übersteigende summe von ca. 2500 TEURO gelöscht werden müsste, alles mit dem hintergrund der restschuldbefreiung für mich. in diesem zusammenhang, was halten sie von der verbraucherinsolvenz in frankreich, um schneller die restschuldbefreiung zu erhalten, alles dieses mit einem beratendem anwalt aus deutschland. mit freundlichen grüssen