16.3.2006
von Rechtsanwalt Klaus Wille
guten abend, mein mann hat 1991 den führerschein angefangen, aber nicht fertig gemacht, zu diesem zeitpunkt war er noch aktiver alkoholiker und der damalige fahrlehrer lies ihn auch in dem zustand fahren. er hat damals die anstehen kosten nicht bezahlt, anscheinend kam es damals auch zu einem titel, mein mann ist sich aber nicht sicher. tatsache ist aber das seit 1997 oktober nie ein brief darüber kam, auch nie eine zahlungsaufforderung oder sonstiges, das weis ich 100% da ab da ich mit meinem mann zusammenlebte. heute kam plötzlich ein brief vom gerichtsvollzieher, das er da gewesen wäre und nächste woche wiederkommt zum zwangvollstrecken. kann das so rechtens sein und wie sollen wir reagieren?