3.4.2006
von Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger
Die sparkasse hat die darlehen von ca. 5000 TEURO auf fälligkeit gestellt und zwangsversteigerung und zwangsverwaltung beim amtsgericht beantragt. begruendung nichtzahlung der zins- und tilgungsrate, dieses stimmt. die 6 objekte bringen, bei einer veräusserung, etwa 1000 TEURO, bei einer versteigerung sicherlich weniger. bei, dieser aufstellung der sparkasse, vom 16.01.06 teilte der gläubiger mir schriftlich mit, daß auf meinen namen eine verbindlichkeit von 4100 TEURO besteht, die gmbh eine verbindlichkeit von 900 TEURO hat. ich könnte mir nund folgendes vorstellen: 1. die 6 objekte werden von meiner tochter erworben, finanzierung eine andere bank als die sparkasse, zu einem "paket" preis von ca. 1000 TEURO. die verbindlichkeiten von ca. 4100 TEURO werden dadurch reduziert auf ca. 3100 TEURO. 2. danach beantragung der verbraucherinsolvenz, in deutschland, eventuell bei verlegung des wohnsitz nach frankreich, dort. restschuldbefreiung nach 18-24 monaten, deutschland ca. 6-7 jahre. 3. da ich geschäftsführer der gmbh bin, wird mein gehalt reduziert auf die nichtpfändbare summe, die jahresüberschüsse werden, lt. gesellschafterbeschluss, in der zeit der verbraucherinsolvenz nicht ausgeschüttet. um eventuelle finanzielle engpässe auszugleichen, gibt die gmbh dem geschäftsführer und 100%igen gesellschafter, ein gesellschafterdarlehen, dieses darlehen wird nach der verbraucherinsolvenz mit den jahresüberschüssen verrechnet. 4.die restschuldbefreiung tritt nach 6-7 jahren ein, in frankreich nach 18-24 monaten.