von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Unsere Frage ist nun: Müssen wir während der Reparaturarbeiten in unserer Wohnung bleiben, oder steht uns ein Hotel zu? - unsere Wohnung ist ca. 115 qm gross und offen gebaut.Bedeutet lediglich das Gäste-WC hat eine abschließbare Tür. - vom Wasserschaden betroffen sind alle Räume - ein vom Schreiner angefertigter Schrank mußte ausgeräumt und abgebaut werden, ein Schrank im Wohnzimmer und die Schränke im Bad ebenfalls - Schränke, Umzugskartons, Wäschekörbe u.s.w. sin in der ganzen Wohnung verteilt - auf der Suche nach dem Schaden wurde der Fliesenboden an mehreren Stellen aufgestemmt, die mit Marmorputz versehenen Wände aufgerissen und die Schimmelschicht mitsamt Putz gross- zügig abgeschlagen - 3 Bautrockner liefen 14 Tage - nun muß der Marmorputz abgeschliffen werden, sodaß wir komplett alles abdecken und abkleben müssen: in der ganzen Wohnung Desweiteren interessiert uns, ob wir Schadenersatz fordern können für die eingeschränkte Nutzbarkeit unserer Wohnung.