29.3.2012
von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Wir haben gemäß VOB eine Frist zur Erfüllung der Arbeiten gesetzt. Zur Antwort bekamen wir, dass die VOB nicht für unseren Vertrag zugrunde liegt. ... Im Vertrag steht folgendes „Alle Leistungen werden grundsätzlich nach den „anerkannten Regeln der Technik", allen DVGW, EN-Normen, Herstellerrichtlinien und Vorschriften, sowie den jeweils gültigen DIN und RAL-Vorschriften ausgeführt" Daher unsere Frage: Ist die VOB nur dann Bestandteil, wenn sie tatsächlich im Vertrag als solches zugrunde gelegt wird, oder ist sie grundsätzlich anzuwenden, es sei denn sie wird ausdrücklich im Vertrag ausgeschlossen?