11.6.2019
von Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer
Am 10.05. haben wir eine Kündigungsandrohung und Fristsetzung bis 17.05. verschickt, worauf er sich dann wieder meldete, am 27.05. hat er dann noch ein paar kleinere Arbeiten an den Türen gemacht und kommuniziert, dass das Fenster am 28. oder 29.05. geliefert und montiert würde. ... Mittlerweile bin ich mit meiner Geduld am Ende und kann und möchte mit dieser Firma nicht mehr weiterarbeiten, deshalb folgende Fragen: - Reicht der oben dargestellte Sachverhalt um aus wichtigen Gründen ohne weitere Fristen kündigen zu können ohne dass Ansprüche an mich außer den bereits geleisteten Arbeitspaketen abzüglich den Mängelbeseitigungskosten entsteht - Unglücklicherweise habe wir keinerlei schriftlichen Vertrag, Angebot oder Auftragsbestätigung, war aber auch im letzten Jahr bereits so. ... - Kann ich direkt nach Kündigung einen anderen Handwerker beauftragen oder ist die Gefahr groß, dass ich am Ende zwei Fenster und zwei Türen bezahlen muss.