1.6.2008
von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe mit einem Unternehmen einen Bauvertrag nach BGB geschlossen, der einen Zahlungsplan für die einzelnen Gewerke enthält. ... Er beruft sich darin allerdigs auf meinen Bauvertrag und fordert im Namen des Unternehmers genau den im Zahlungsplan stehenden Prozentsatz. Hier meine Frage: Darf ich den Handwerker direkt bezahlen oder begehe ich damit einen Vertragsbruch.Im Vertrag selbst habe ich dazu keine Klausel gefunden, an wen die Zahlungen zu richten sind.