von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Nun argumentiert er zweierlei, einerseits würde er vielleicht die Vorbesitzerin offenbar auf Betrug und Entschädigung verklagen und andererseits hätte er gerne von mir ein Wegerecht, also ein Baulast, eingetragen im Grundbuch Meine Frage dazu, ob ich dies, wegen wie er sagt, Gewohnheitsrecht (erzahlte ja 5 JAhre lang die Miete) machen muss und ob ich andererseits ihm hier ein Recht auf Überfahrt seines Automobils gestatten muss bzw. ob ein Fußrecht reicht und ob es so was gibt ?