von Rechtsanwältin Brigitte Draudt-Syroth
Guten Tag, auf meinem Grundstück wurde eine Fläche von circa 350m² kleiner als 500m² mit maximal 0,80m bis 1,20m aufgeschüttet, da es eine Hanglage von Nord nach Süd von ca. 1,50m gibt und der Neubau meines neuen Doppelhauses ohne Keller ein einheitliches Niveau zur Erschließungsstraße haben soll. ... Nun hat der Nachbar der noch nicht gebaut hat ein Problem und droht ggfls. mit Klage da laut B-Plan nur 1,0m Aufschüttung zulässig sind und zum Nachbarn der Übergang zu verziehen ist. ... Der Nachbar will keine Stützmauer und auch kein angleichen seines tieferen Geländes auf mein Niveau.