Situation: A) Es wurde von uns ein Neubau-EFH auf unserem Grundstück (82xxx , Bayern) errichtet, derzeit Rohbau, aussen fertig(bis auf Aussenanlagen und Geländewiederherstellung) - Es besteht kein Bebauungsplan B) Zugunsten des nördlichen Nachbarn(landwirtsch. ... Dieses Fahrtrecht wird nur zur Erntezeit, einmal p.a., zur Erreichung eines Futtersilos benötigt, und wurde so die letzten 15+ Jahre genutzt C) Obwohl vom durch uns beauftragten Ingenieurbüro 5cm „Sicherheitsabstand“ beim Einmessen des Schnurgerüstes für den Neubau berücksichtigt wurden(Protokoll liegt vor), steht nach Messungen des Nachbarn die Holzschalung auf der ganzen Breite und Höhe des Hauses 2cm, sowie die Kellerdämmung bis zu 8cm über – ebenfalls ragt das Regenfallrohr auf der Nord-/Ost-Seite in das Fahrtrecht D) Zwischenzeitlich liegen uns einige Schreiben des Nachbarn und von dessen Anwalt vor: -frühzeitiger, sehr pauschaler Hinweis auf möglichen Überbau -Androhung einer EV und Erwirkung eines Rückbaus - Duldungsaussichten verschiedensten Umfangs und Ausprägung verknüpft mit verschiedensten Forderungen -die Möglichkeit einer Überbaurente wird nicht aufgezeigt bzw. gar nicht erst genannt ! ... 5) Was ist sinnvoller vor dem Hintergrund der späteren Angreifbarkeit: Alle Baumaßnahmen nach unseren Vorstellung asap durchzuführen – oder mit Nachbar und Anwalt viele Briefe hin und her zu schreiben um vorab ein Verhandlungsergebnis/Kompromiss zu erreichen(wobei unsere Vorstellungen und die Forderungen der Gegenseite derzeit völlig im Gegensatz stehen) ?