von Rechtsanwalt C. Norbert Neumann
Vorhaben wurde eine Baugenehmigung erteilt; Als Nachbar sind Sie am Baugenehmigungsverfahren zu beteiligen; Nachdem Ihre Unterschrift auf den Bauplänen nicht vorlag, musste Ihnen die Baugenehmigung zur Wahrung Ihrer nachbarschützenden Rechte zugestellt werden". ... b: Können vom zukünftigen Eigentümer / Mieter der angrenzenden Terrasse nachbarrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden ? ( Hier befindet sich auf unserer Seite ohne Abstand direkt angrenzend nur durch Drahtzaun vom Nachbargrundstück getrennt die "Wirtschaftsecke" , Werkstatthütte, Kompost, Häcksler, Kreissäge, usw..., es ist zu erwarten, daß eine Weiterführung der bisherigen Nutzung zu Konflikten führt. c: Falls a und/oder b zu bejahen ist, ist ein Widerspruch zur Errichtung der Terrasse (die bis dato noch nicht besteht) möglich ?