9.7.2009
sehr geehrter rechtsanwalt, ich habe folgende frage : ich habe fuer eine ausstehende HOAI schlussrechnung PKH antrag gestellt, dieser wurde seites des landgerichtes nicht genehmigt, seitens des OLG beschwerdegerichtes auch nicht, weil die berechnung des honorars nach beschluss des OLG fehlerhaft war. aber in diesem beschluss haelt das OLG beschwerdegericht fest, dass meine forderung dem grunde nach berechtigt ist, ich nach den HOAI mindestsaetzen abrechnen kann, aber halt nach einer anderen berechnungsmethode des honorars, als bei meiner ersten rechnung, ich muss also eine neue rechnung stellen. ich hatte mit meinem ersten PKH antrag die verjaehrung unterbrochen, nach beschluss des OLG ist das verfahren wohl jetzt zunaechst beendet und die 6 monatige frist hat begonnen, nach der die verjaehrung der alten rechnung wieder beginnt. durch den beschluss des OLG beschwerdegerichtes gibt es neue tatsachen, naemlich den beschluss des OLG beschwerdegerichtes, dass sich vertieft mit der anhaengigen rechtsfrage befasst hat, dahingehend, ob meine honorarforderung berechtigt ist, und bestaetigt hat, dass nach den mindestsaetzen der HOAI abgerechnet werden kann, also neue tatsachen. darauf basierend habe ich ich eine neue, auf diesem beschluss basierende rechnung gestellt, gem.BGH, Beschluss vom 16. 12. 2008 - VIII ZB 78/ 06; OLG Stuttgart (Lexetius.com/2008,3776) will ich bei nichtzahlung wiederholten PKH antrag stellen. aber ich finde nichts in dieser BGH entscheidung dahingehend, dass ich mit diesem wiederholten antrag auf PKH, wohlgemerkt, - mit vorbringen neuer tatsachen - beschluss eines OLG - auch wieder die verjaehrung unterbreche, bzw. hemmen kann. denn wenn nicht - wuerde dies dem tenor der rechtsprechung nicht entsprechen, denn es gibt neuen tatsachenvortrag lt. beschluss eines OLG. kann ich mit dem wiederholten, aber auf neue tatsachen begruendeten PKH antrag damit wieder die verjaehrung hemmen ?