21.10.2013
von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Ich wurde vom Bauamt darüber in Kenntnis gesetzt,dass es sich hier um den § 35 des BauGB handle und dieser einen Neubau nur dann erlaube wenn das Grundstück seit "längerer Zeit vom Eigentümer selbst genutzt werde". ... Nun komme ich zu unserem Hauptproblem bzw. der Kernfrage: Laut Paragraph 35 ist beim Neubau ein "gleichartiges Haus an gleicher Stelle erlaubt" hierbei wird eine geringfügige Erweiterung eingeräumt,diesbezüglich wollte ich mich auch beim Bauamt erkundigen, was eben noch unter geringfügig fällt,da auch hier ja keine genaue Angabe vorliegt.Die Dame vom Bauamt konnte mir auch darauf nicht konkret antworten,erwähnte in einem Nebensatz 1Meter mehr pro Hausseite wären vermutlich noch diskutabel. ... Wir wuerden es sehr gerne kaufen,aber ich muss eben im Vorfeld wissen, ob ein Neubau in dieser Groessenoerdnung überhaupt irgendwie beim Bauamt genehmigt werden kann.Vom Bauamt wurde mir mitgeteilt,dass man sich diesbezüglich an einen Anwalt wenden müsse,wenn dem Bauamt in diese Richtung gehende gerichtliche Beschlusses von ähnlichen Fällen vorgelegt wuerden,werde der Antrag dann unter Umständen doch genehmigt.