von Rechtsanwalt Thomas Bohle
August hatten wir im Postfach den Entwurf des Würfel samt Berücksichtigung des Grundriss des Fertighauses aus dem Internet, aber nach wie vor mit massiven Planungsfehlern, Verbesserung war aus unserer Sicht nur marginal und eher nach „malen nach zahlen" wie eine Architekturleistung (Schlafzimmer kein Raumkonzept, zu schmal für das Bett um sauber aufzustehen und Platz zu haben, eine Wand ohne Funktion an der Treppe (nicht tragend), demnach auch nicht wirtschaftlich, Nische im EG ohne Bedarf, Ofen/Kamin welcher den Laufweg im EG versperrt, nicht-Berücksichtigung eines Küchenkonzeptes das wir von Anfang an wollten, unnötiger Knick in den Kinderzimmern, ungünstige Treppenplanung, Quermauer vor der Treppe ohne Nutzen, Badgröße zu klein um noch einen Schrank zu platzieren, zwei Zugänge zum Bad (nicht gewünscht), zu wenig Abstand zwischen Badewanne und Waschbecken,…): Zusammengefasst: Aus unserer Sicht immer noch mangelhaft und wenig zielführend. -In dieser Mail habe ich auch meine Enttäuschung darüber, dass wir nur Schrittchen Weise vorankommen und ihm mitgeteilt, dass wir die Hausplanung nicht mehr weiter mit ihm verfolgen möchten, da wir kein signifikantes Verbesserungspotenzial sehen -Gestern haben wir eine Rechnung in Höhe von 13.200,00 EUR erhalten für die LPH 1-3 nach HOAI (aus meiner Sicht abgeleitet aus den Höchstsätzen und angewandt auf die 55.000 EUR pauschal) Weitere Anmerkungen meinerseits: -Zu keinem Zeitpunkt lag ein transparentes Angebot (auch nicht über die Aufteilung der verschiedenen LP.) vor -Es gibt keinen schriftlichen Vertrag, ich denke aber mein Verhalten ist eindeutig zu bewerten, die klare Intention war es mit A zusammen zu arbeiten daher kam aus meiner Sicht ein Vertrag (auch wenn nur der Betrag, aber nicht seine Einzelpositionen feststand) -Ja, der Architekt hat eine Leistung (wenn auch mangelhaft, nicht kundenorientiert und tlw. schlampig) erbracht für die er Aufwendungen hatte, die Frage ist: In welcher Höhe ist das gerechtfertigt?