17.8.2007
hallo, wir haben im mai 2006 einen bauvertrag mit einem bauträger nach vob unterzeichnet in der wir ein einfamilienhaus (schlüsselfertig) erworben haben. nach etlichen verzögerungen sind wir im mai 2007 in ein noch nicht fertiggestelltes haus eingezogen (im gegenseitigen einvernehmen der bauleitung / bauträgers, der darüber informiert war und keinerlei einwände gebracht hat) es handelte sich zum großteil um außenarbeiten wie verputzen u streichen wo wir die handwerker in keinster weise behindert haben. bereits zu diesem zeitpunkt haben wir einige mängel mitgeteilt. wir wurden auf das abnahmeprotokoll vertröstet. vor dem abnahmeprotokoll hatten wir einen externen gutachter beauftragt sich das haus anszusehen und uns die mängel aufzulisten. nach "fertigstellung" kam es dann zum abnahmeprotokoll wo ca. 12 unstrittige mängel festgehalten wurden, plus gravierende strittige mängel, wie schiefer estrich u schiefe wände. zur erstellung des abnahmeprotokolls / mängelprotokolls kam nur der bauleiter nicht der bauträger. der bauleiter hatte zu diesem zeitpunkt bereits seinen vertrag mit der baufirma gekündigt u hatte nur noch sehr wenig lust. wir haben für die unstrittigen mängel eine frist von 4 wochen zur beseitigung gesetzt. nach diesen 4 wochen war gerade 1 mangel beseitigt, 2 weitere firmen waren da und hatten ihre arbeit nur zur hälfte ausgeführt, bzw neue mängel hervorgerufen. ein gewerk kam nur zur besichtigung u teilte uns mit, er hätte keine zeit. nach diesen 4 wochen haben wir dem bauträger 1 woche zeit gelassen, in der hoffnung dieser würde sich melden, da auf unsere anrufe niemand reagierte. nach dieser, dann 5. woche, haben wir dem bauträger ein fax geschickt, dass wir uns nun selbst um die mangelbeseitigung kümmern werden, da wir ohne die beseitigung der mängel auch die garage nicht stellen lassen können, die aber schon bestellt war. wir haben der baufirma mitgeteilt, dass wir ihnen 250 euro für den beseitigten mangel bezahlen werden und den rest der schlussrate, die zur mangelbeseitung da ist nicht erstatten werden, da wir uns ja selbst um gewerke kümmern müssen. es handelt sich um folgende mängel: die außenversade muss nochmals komplett gestrichen werden die wand zwischen haus u bodenplatte garage muss verputzt u gestrichen werden die türen müssen alle eingestellt werden die rollokästen müssen alle geöffnet werden wasserleitungen wurden nur mit silikon befestigt, dass ist laut baugutachter unzulässig eine verkleidung für oberputzrohre muss gelegt werden die türe zum dachboden muss eingestellt werden die haustüre ist verkratz die galleriefenster sind verkratzt ein türgriff fehlt ganz die innentürrahmen müssen alle abgespritzt werden der türrahmen der badezimmertüre muss runtergesetzt werden, da dieser 1,5 cm in der luft hängt aufgrund unseres faxes hat sich dann der bauträger telefonisch mit mir in verbindung gesetzt und mir angeboten, er würde uns 1000 euro nachlass geben und die mängel beseitigen. ... Dies sei ein faires angebot und wir müssten uns sofort enscheiden, da der trockenbauer am 16.08.2007 abend vorbei kommen möchte zur mangelbeseitigung. Da ich mich durch dieses fax sehr unter druck gesetzt fühlte und zudem es komisch fand, dass aufeinmal mit der mängelbeseitigung alles so schnell gehen sollte, habe ich ein fax an den bauträger geschickt, dass ich damit nicht einverstanden bin.