29.5.2017
von Rechtsanwalt Thomas Bohle
Wir haben uns nach der Unterschrift nochmals kurzfristig in Absprache mit dem Handwerker zu anderen Fliesen, Bordüren und Dekorschienen entschlossen. ... Nun habe ich den Handwerker (ebenfalls per Einschreiben und 1 wöchiger Frist) aufgefordert, mir eine separate Rechnung, welche ausschließlich die Fliesen und das dazugehörige Material umfassst, zu schicken. ... Oder kann mir der ursprünglich beauftragte Handwerker später (nach Verlegung der Fliesen) eine Wahnsinns-Rechnung für die Fliesen stellen und ich muss den Betrag zahlen, weil diese schon verbaut sind?