26.3.2015
von Rechtsanwalt Thomas Bohle
Sehr geehrte Damen und Herren, folgender Sachverhalt: Wir bestitzen ein mehrfamilienhaus in Dueren NRW, seit uns in 2010 gekauft in der kaufvertrag auch als mehrfamilienhaus .Das Haus wurde um ca. 1900 gebaut, das gebaude ist am 19.Nov 1999 als Denkmalnr.1/126 in die liste Stadt dueren ein getragen worden . die Behörde hat uns am Okto 2014gesagt diese gebaude hat keine bauakten mehr ,Spekulationen, von ein familienhaus auf mehrfamilienhaus.die wir nutzungsgeändert.muss wir eine entsprechende Baugenehmigung beantragen . ... Keiner nutzungsaenderungsgenehmigung.das gebeude geniesst ausserdem Bestandsschutz. Nachher hat die Behörde wieder geschrieben diese haus im Erdgeschloss als gewerbliche nutzung ( ehemaliges ladenlokal) im 1985 gehabt .muss von hier aus von einer genehmigungspflichtigen nutzungsaenderung ausgegangen werden .