26.7.2015
Wir bestitzen ein mehrfamilienhaus in Dueren NRW,.Das Haus wurde um ca. 1890 gebaut,das gebaude ist ein Reihenmittelhäuser gebaut. am 19.Nov 1999 als Denkmalnr.1/126 in die liste Stadt dueren ein getragen worden . die Behörde hat fuer uns haus Ordnungsverfügung angestellt.wegen ohne baugenehmigung ,mutmasslich die wohneinheiten von einer auf sechs erhoeht worden .und auch der nutzungsaenderung von wohn-und geschaeftshaus in eines mehrfamilienwohnhaus. ... Das haus ist Reihenmittelhäuser werden wenn uns haus schwarzbau ohne genehmigung ,wie denken an die beiden seitlichen gebaut auch oder ? ... Mithin können Bestandsschutz auch Gebäude erlangen, die ohne Genehmigung errichtet werden dürfen (vgl. §§ 65, 66, LBauO NW) oder die im Genehmigungsfreistellungsverfahren gelaufen sind (§ 67 LBauO NW); darüber hinaus können auch Bauvorhaben Bestandsschutz erlangen, die zwar materiell legal aber formell illegal – weil zwar genehmigungsbedürftig aber ohne Genehmigung – errichtet wurden (sowie sogar Bauvorhaben die – s. oben – materiell und formell illegal errichtet wurden, aber später für einen gewissen Zeitraum materiell legal waren).Das ist richtig ?