26.3.2014
von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Das Grundstück wurde im Baugenehmigungsverfahren angehoben, sodass wir nun unser Grundstück zu den anderen mit einer Stützmauer stützen mussten. ... Gehe ich recht in der Annahme, dass hier die Stützmauer die zum sichern der Nachbargrundstücke von uns errichtet wurde höher als 0,80m sein darf, da diese ja im Bebauungsplan ausgenommen wurde und hier die LBO greift. ... Ein Zaun ist hier erforderlich, sonst könnten Personen, insbesondere unser 1 jähriger Sohn, zu den Nachbargrundstücken hinunterstürzen.