15.7.2007
Ich habe im Jahr 2003 ein Grundstück mit Wohnhaus gekauft, das vom Vorbesitzer im Zuge einer Grundstücksteilung veräußert wurde. ... Der Besitzer des Restgrundbesitzes wünscht nun, dass auch ich mich an diesen Kanal anschließen lasse, die Kosten dafür übernehme und die Grunddienstbarkeit streichen lasse. ... Da ich 2003 das Haus voll erschlossen und mit bestehender Infrastruktur für Wasser, Abwasser und Strom (durch Grunddienstbarkeiten abgesichert) gekauft habe, lehne ich dieses Ansinnen ab und bin der Auffassung, dass ein Anschluss und damit eine Aufgabe der betreffenden Grunddienstbarkeit nur dann in Frage kommt, wenn der Besitzer des Restgrundbesitzes die Kosten dafür in voller Höhe übernimmt.