von Rechtsanwalt Tamás Asthoff
Der alte Bebauungsplan, der leider immer wieder geändert wurde, (Flachdächer auf ausgebaute Dächer u.s.w.) hat mir 1978 nicht einmal ein ausbaufähiges Walmdach genehmigt, von einer Änderung der Baugrenzen war damals nicht einmal zu träumen. ... Auf die Beeinträchtigung meines Grundstückes durch Lärmbeeinträchtigungen beim Befahren des Nachbargrundstückes zur geplanten Garage, durch fehlende Sonne im Garten sowie eines Gehweges, der jetzt schon durch das früher geänderte Dachgeschoss des Gebäudes, nun aber noch stärker, ebenfalls Monate im Schatten liegt, und im Winter stark vereist, komme ich zum Schluss zu sprechen. ... Durch den zwischen den Grundstücken verlaufenden Gehweg bin ich kein direkter Nachbar ...