9.3.2012
von Rechtsanwalt Markus Koerentz
Als ich nun einen Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung im Außenbereich stellt, wurde dieser von der Ortsgemeinde mit der Begründung "Laut Beschluss des Ortsgemeinderates, stimme man keinem Bauantrag im Außenbereich mehr zu." abgewiesen. Nach einem persönlichen Gespräch beim zuständigen Bauamt, teilte mir der Bauamstleiter mit, er würde mir die Baugenehmigung in Aussicht stellen, weil Strom- und Wasseranschluss vorhanden sind, links und rechts davon Häuser errichtet wurden und durch meinen Antrag eine Baulücke geschlossen wird.