von Rechtsanwalt Heiko Tautorus
Hallo / Guten Tag Naiv,Unwissend und Desilusioniert erwarb ich letztes Jahr eine als Hof -und Gebäudefläche beschriebene "Imobilie" im Außenbereich der Stadt Herne (NRW).Das Grundstück ist über einen Privatweg zu erreichen,dessen Fläche anteilig 3 versch Eigentümern zu zuordnen ist.Der Notariell beglaubigte Kaufvertrag beinhaltet ein Wegerechtsurteil bzw wie man mir nun sagte handele es sie hierbei um einen Vergleich - aus dem Jahr 1935.Das sich auf dem Grundstück befindene einstöckige Gebäude wurde nach dem Krieg errichtet und diente als Stallungen.Seither erfuhr dieser Bau offensichtlich diverse Ausbauzustände,ich übernahm das Gebäude in Form einer "Party-Höhle" mit Anschluß an die öffentliche Kanalisation und mit einer Strom/Wasserversorgung,die von einem ca 30m entfehrnten Wohnhaus abgezweigt wurde.Dieses Wohnhaus (ebenfalls Außenbereich)wurde seit dem Krieg,bis vor ca 1 jahr von einer alten Dame bewohnt,die dann leider verstarb.Dieses Wohnhaus wurde an die Tochter vererbt,die nun seit dem dort wohnt. ... Ich hätte,was meines Erachtens auch im Interesse der Erbin liegen sollte,den Weg entsprechend hergerichtet.Das darf ich aber nicht,sie möchte das das Haus kpl zuwuchert,kein witz und die Behörde sagt inhaltlich > da greift das Gewohnheitsrecht,eine Auflage bez des Weges wird der Erbin nicht gemacht.Da muß die Feuerwehr also nicht hinkommen können,da ich aber eine neue Rechtsform bestrebe,müsse ich halt alle aktuellen Auflagen erfüllen.Überall dort im Außenbereich stehen Verschläge,Holzhütten und übelste Baracken,ausnahmelos jedes dieser Gebilde hat eine Baugenehmigung,selbst der 10m entfehrnte Taubenschlag wurde 1995 abgenommen und der vorletzte Besitzer meines Grundstückes war Leiter der Herner Baubehörde ! ... Nun kann ich schauen wie ich mittlerweile ohne Einkommen,die Raten getilgt bekomme,sowie auch die Existens meiner Lebensgefährtin auf dem Spiel steht.Erreichbar wäre mein Grundstück auch von Bochumer Seite da es direkt auf der Stadtgrenze liegt.Die Erreichbarkeit geschieht dann allerdings über Landwirtschaftliche Nutzfläche,ein Tip seitens der Baubehörde (vom Entscheidungsträger in meiner Angelegenheit) war,ich möge schauen das ich dann hier irgentwo einen Baulasteneintrag bekomme um zumindest die öffentlich rechtliche Erschließung gesichert zu haben ... ist eine Erschließung im Außenbereich über landwirtschaftliche Nutzfläche möglich ?