20.3.2018
von Rechtsanwalt Martin Schröder
Flächennutzungsplan von 2010 (KEIN B-Plan) MD Geschossfläche 0,2 Wohnhaus ohne Keller,DG kein Vollgeschoss, keine weiteren Baukörper auf dem Grundstück Doppelgarage im Wohnhaus integriert (keine Grenzbebauung) Geschossflächenzahl (Wohnhaus mit Garage) 0,28 Geschossflächenzahl (ohne Garage und zugehörige Ausenwände) 0,227 also 0,2 Darf die Garagenfläche einschließlich zugehöriger Aussenwände abgezogen werden?