22.3.2015
von Rechtsanwalt C. Norbert Neumann
Ist es richtig, dass zur Vermeidung unnötigen Flächenverbrauchs die Gemeinde ZUERST den Wohnbedarf nachweisen muss und die unten beschriebenen Schritte oder muss sich die Gemeinde NICHT daran halten (s. meine Position unten)? ... „Scoping-Termin" war am 25.2.15) und morgen, am 23.3.15 will der Bürgermeister das Ergebnis in einer öffentlichen Sitzung dews Gemeinderats bekanntgeben.) Notwendige Vorabklärung von Möglichkeiten der Verdichtung und Abbau von Leerräumen, um eine Eindämmung des Landschaftsverbrauchs durch nachhaltige Innenentwicklung zu erreichen: Ehe über ein neues Baugebiet befunden werden kann, muss die Gemeinde eine Bedarfsplanung vornehmen, die die aktuelle und zukünftige Entwicklung (soweit es geht) mit berücksichtigt.