von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Dieser Meinung ist mein Nachbar offenbar nicht, durch einen Architekten ließ er mir mitteilen, diese zusätzliche Wassermenge mache nichts aus. Vertrauen kann ich in diese Aussagen nicht setzen, in der Bauphase 2014 erhielt ich wegen meinem Hinweis auf mangelnde Vorkehrung bezüglich eintretender Wassermengen zum Schaden meines Hauses, die gleiche Aussage vom gleichen Architekten, wenige Stunden nur, bevor es bei mir zu einem wiederholten massiven Wassereinbruch kam. ... Es gibt keine Eintragung/notarielle Bestätigung, Zusage an Architekt, Eigentümer o. ä.