22.5.2013
von Rechtsanwalt Robert Weber
Ebenso kommt (nach einigen Recherchen) hinzu, dass Anbieter A die Inhalte von seinem eBook aus einem Englisch-Sprachigen (USA) eBook wirklich 1:1 übersetzt hat und nun behauptet, er habe das Urheberrecht. Meine Fragen: 1) Hat Anbieter A wirklich das Urheberrecht, obwohl er 100% des Inhalts von einem Amerikanischen Anbieter 1:1 ins deutsche übersetzt hat? ... Angekommen er hat tatsächlich das Urheberrecht und ist im Recht -> kann ich eine komplett überarbeitete Version meines eBooks veröffentlichen, ohne Gefahr zu laufen, für den anfänglichen Plagiat-Verkauf in irgend einer Weise haftbar gemacht zu werden?