von Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Dieses Produkt habe ich zum Patent angemeldet und erteilt bekommen. Nun baut dieses Produkt ein anderer Anbieter nach und verkauft es mit dem Hinweis, dass man es anders in das elektronische Musikinstrument einbauen muss, um damit nicht gegen ein bestehendes Patent zu verstoßen. ... Nun habe ich aber folgendes auf der Seite http://www.ipwiki.de/patentrecht:mittelbare_patentverletzung gelesen: "Der Tatbestand der mittelbaren Patentverletzung im Sinne von § 10 Abs. 1 PatG enthält kein absolutes Verbot der Lieferung von Mitteln, die sich auf ein wesentliches Element der Erfindung beziehen, sondern greift nur dann ein, wenn die Mittel nicht nur zur Benutzung der Erfindung in objektiver Hinsicht geeignet, sondern durch die Angebotsempfänger und/oder Abnehmer der Mittel hierzu auch bestimmt sind.