12.1.2012
von Rechtsanwalt Thomas Mack
Sehr geehrter Anwalt, ich arbeite freiberuflich und habe nun in einem Vertragsangebot folgenden Paragraphen: "§ 7 Nutzungsrechte (1) Soweit im Rahmen dieses Vertrages die von der Auftragnehmerin für den Auftraggeber erstellten Dokumente, Präsentationen, Berichte, Entwürfe, etc. urheberrechtlich geschützte Werke sind, räumt die Auftragnehmerin dem AG ein bzw. überträgt sie dem AG im Zeitpunkt ihrer Entstehung das ausschließliche, unwiderrufliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzte Nutzungsrecht für sämtliche Nutzungsarten, insbesondere zu deren Vervielfältigung, Verbreitung, Verwertung und Bearbeitung. (2) Der AG kann die ihr eingeräumten oder übertragenen Rechte ihrerseits auf Dritte übertragen. Eine Verpflichtung zur Nutzung der ihr eingeräumten und/oder übertragenen Rechte hat der AG nicht."