2.7.2010
von Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Zu Beachten ist folgendes, das meine Domains: www.beispiel-domain.com www.beispiel-domain.de www.beispiel-domain.net www.beispiel-domain.org www.beispiel-domain.eu ... alle auf die Webseite des Wortmarken-Inhabers umgeleitet sinbd, daher ich missbrauche hier nix o.ä. um der Wortmarke "Beispiel" evtl.schaden zu können. Kann mich jetzt der Wortmarken Inhaber "Beispiel" rechtlich zwingen / angreifen weil die Wortmarke „Beispiel" in meinen Domain Namen vorkommt, wobei meine Domains aber alle auf die vom Wortmarken-Inhaber Webseite www-beispieldomain.de umgeleitet sind. Zuletzt möcht ich sagen das ich die Domains 1 Jahr vorab registriert reserviert etc. hatte bevor eine Wortmarke vom Wortmarken Inhaber "Beispiel" eingetragen wurde.