von Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
Es handelt sich um Markenrecht. ... Könnte ich Widerspruch einlegen, da die Idee, der Aufbau, das Konzept sowie das erstere Wort gleich sind, nur einen Regionaleren Namen wählt ("Blabla Deutschland" wäre bei meiner Marke ein überbegriff, die einzelnen Regionen werden ja trotzdem bei mir präsentiert) oder müsste ich für jede einzelne Region, welches mein Konzept anwenden will mit einer eigenen wortmarke anlegen (zb "Blabla München", "Blabla Hamburg", "Blabla Berlin") Für jede Region würde von mir eine zusätzliche Domain angelegt werden.