27.2.2013
von Rechtsanwalt Stephan Bartels
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe beim Deutschen Patent und Markenamt eine Wortmarke "AURABRUMONT"schützen lassen.Nr.30 2011 027 265.Nun sehe ich im Internet zu meiner Überraschung das die o.g.geschützte Wortmarke als Domian von etlichen "Domian-Händlern"als frei verfügbare Domian zu Verkauf angeboten wird.Darf,obwohl der Name Aurabrumont geschützt ist überhaupt in diesem Zusammenhang benutzt werden?Da mein eigenes Produkt der den o.g.Namen mal tragen soll noch in der Entwicklungsphase steckt,kann es doch später einmal zu erheblichen Komplikationen führen.Ist es gestattet eine geschützte Wortmarke für Internet oder andere Geschäfte zu verwenden?Ich gehe mal davon aus das dies aus rechtlichen Gründen nicht vertretbar ist.Wie kann ich mich in einem solchen Fall dagegen wehren?