19.9.2015
von Rechtsanwalt Robert Weber
Dafür und für die Bekanntmachung unseres guten Zweckes stellten sie uns ohne Bedingung ihre Satzung, ihren Namen und ihr Vereinslogo zur Verfügung. ... Vorsitzenden Das Vereinslogo und die Schriften sind gleich. ... Ist unser Name und unser Logo hier bei uns geschützt, weil SH hier Personen, die nicht in unserem Verein sind mit dem Namen und Logo aus SH herumschickt und uns somit unsere Arbeit erschwert wird?