5.4.2006
Eine Freundin hat kürzlich mehrere originale chinesisch DVDs bei ebay aus China zum Verkauf angeboten, nun sind alles über mein Bankkonto in Deutschland abgewickelt, weil Sie hat kein Konto in Deutschland. Diese DVDs sind alles geschickt aus China und druch Deutsch Zoll, aber keine einzele als Raubkopie beschlagnahmt. nun steht auf einmal Staatanwalt und Polizei vor mein Tür, mir wird vorgeworfen , Verstoß gegen § 106 - 108 Urhebergesetz (UrhG) Diese DVDs laut Sachverständiger alles sind Raubkopie, aber komisch diese Strafanzeige ist von GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen) erstattet, und die sind auch gleich Sachverständiger, mit diese Ergebnis kommt nach drei Wochen wieder der Staatanwalt , diese mal mit Haftbefehl, Grund: Fluchtgefahr und Verdunklungsgefahr . mein ganzen Familie sind Schokiert,für was muß ich fliehen,für was zu verdunkeln nach drei Wochen!!