18.3.2006
Ich habe ein Schreiben von der Firma "Pet Produktionen" bekommen, die mich darauf hinweist, dass sie sich den Namen im Jahr 2001 als Wortmarke eintragen lies und ich jetzt innerhalb von 6 Monaten meine Aktivitäten unter dem Namen einstellen muss. ... Die Marke "Pet Produktionen" ist wie folgt eingetragen: Leitklasse 41 Klassen: 16; 35; 38; 41; 42 Waren/Dienstleistungen (gegenwärtiger Stand): Papier, Pappe, Karton und Waren aus diesen Materialien, sämtliche vorgenannten Waren soweit in Klasse 16 enthalten; Druckerzeugnisse, insbesondere Zeitungen, Zeitschriften, Magazine, Faltblätter, Prospekte, Programmhefte, Pressemappen, Fotomappen, Bücher, Werbeanzeigen, Plakate, Kataloge und Kalender; Postkarten und Briefe, Karten für besondere Anlässe, Visitenkarten, Büroartikel (ausgenommen Möbel); Lehr- und Unterrichsmittel (ausgenommen Apparate), Verpackungsmaterial, Fotographien, soweit in Klasse 16 enthalten; Werbung; Werbung in allen Medien auch im Internet, Marketing, Markt- und Meinungsforschung und Marktanalysen, alle vorstehend genannten Dienstleistungen im Bereich der Medien- und Veranstaltungswirtschaft; Organisationsbetreuung; Erarbeitung, Konzeption von Veranstaltungen, Bereitstellung und Darstellung von Geschäftsinformationen; Produkt- und Leistungsbeschreibung für Dritte; soweit in Klasse 35 enthalten; betriebswirtschaftliche und gewerbsmäßige Beratung; Musik-, Theater-, Konzert-und Tanzdarbietungen, Medienberatung, Veranstaltungsberatung insbesondere Entwicklung, Konzeption, Gestaltung und Durchführung von Veranstaltungen; Veröffentlichung und Herausgabe von Druckerzeugnissen; soweit in Klasse 41 enthalten; Online-Dienste, nämlich Bereitstellung und Übermittlung von Informationen und Nachrichten aller Art in Bild und Ton im Bereich der Medien- und Veranstaltungswirtschaft; Dienstleistungen eines Grafikers; Dienstleistungen eines Bühnenbilddesigners, insbesondere Dekorations- und Bühnenkulissengestaltung Natürlich sehe ich die Überscheidung im Bereich Filmproduktion ein.