10.10.2006
von Rechtsanwalt Andrej Wincierz
Aus freundschaftlichen Gründen und weil ich die Person unterstützen möchte, entfiel eine Bezahlung meiner fotografischen Arbeit vorerst ("Ich bezahle deine Foto-Arbeit, wenn ich mal zu Geld komme" :-). Inzwischen sind 8 Fotosessions mit Blumengestecken vergangen (alle vorerst ohne Bezahlung) und es liegen ca. 30 Fotos vor (fotografiert, gescannt, auf-/nachbearbeitet von mir), die richtig gut sind. ... Dass die Person, wenn sie jetzt diese Bilder kommerziell vermarkten möchte (für limitierte Drucke, Kalender), für diese kommerzielle Nutzung ein Nutzungsrecht von mir braucht, ist glaube ich klar, weil sie sonst gegen mein Urheberrecht verstieße.