von Rechtsanwalt Stephan Bartels
Hallo, eine allgemeine Fragezum Markenrecht: Wenn ich z.B. eine vermeintlich neue Marke beim DPMA anmelden wuerde und es sich im Nachhinein herausstellt, dass eine Namensgleichheit oder Verwechslungsgefahr mit einer bereits eingetragenen (aelteren) Marke besteht, kann ich dann eine einstweilige Verfuegung/Abmahnung bekommen oder MUSS der Inhaber der aelteren Marke seine Unterlassungsansprueche zuerst formal ueber das DPMA oder mich geltend machen (Loeschung, etc) ?