23.3.2010
von Rechtsanwalt Lars Liedtke
ich habe am 20.03. eine abmahnung durch die anwaltskanzlei waldorf aus münchen erhalten (grund: illegale verbreitung von tonaufnahmen). sie vertritt die EMI, welche in diesem fall als kläger auftritt. ich habe 4 cds von depeche mode bei ebay eingestellt, welche nicht offiziell erschienen und nicht autorisiert sind (bootlegs). habe die cds selber vor jahren auf einer cd-börse gekauft und wollte sie nun halt wieder loswerden, da ich sie nicht mehr benötige. die 4 angebote wurde allerdings nach ca. 3 tagen von ebay gelöscht mit dem hinweis, dass es verboten wäre. ein paar tage später kam jetzt das anwaltsschreiben mit einer vorgefertigten unterlassungserklärung. ... Diese Abmahnung von Waldorf besteht insgesamt aus 10 Seiten, wobei allerdings 4 Seiten nur die Angebotskopien von den ebay-Auktionen sind und 2 Seiten aus Kopien der ebay-Verkaufsregeln bestehen.