18.4.2005
von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Bis vor kurzen standen auf dem Nachbargrundstück, direkt am Zaun, ca. 2m hohe Koniferen, die zusätzlich als Blickschutz dienten. ... Das Hochranken von Pflanzen an dem Zaun, um so wieder einen Sichtschutz herzustellen, wurde uns von dem Nachbarn untersagt. Die Begründung lautete, dass diese den Zaun beschädigen würden.Unsere Frage ist nun ob wir einen Sichtschutz in Form eines weiteren Lamellenzauns, deren Elemente 180cm hoch, eine gerade Oberkante haben und Blickdicht sind, direkt an den Zaun des Nachbarn aufstellen dürfen oder ob eventuell ein Abstand eingehalten werden muss?