von Rechtsanwalt Michael Euler
Zu unserem Grundstück besteht hierfür auf dem vorderem Grundstück eine im Grundbuch eingetragene Grunddienstbarkeit (Wegerecht). ... Meine Frage ist nun: a) Besteht bei einem eingetragenem "Grunddienstbarkeit( Wegerecht)" nicht auch ein Leitungsrecht zur Nutzung/ Bebauung des Grundstückes, oder handelt es sich ausschließlich um ein reines Wegerecht? b) Welche Möglichkeiten haben wir, um ein Leitungsrecht ohne Zustimmung des vorderen Eigentümers zusätzlich zum bereits eingetragenem Wegerecht zu erhalten, damit wir das Grundstück ordnungsgemäß verkaufen können, bzw es überhaupt zur Bebauung genutzt werden kann ?